Impressum
Tanzschule Bayerle-Auchter
Öhringer Straße 7/ Burgplatz 8
71522 Backnang
+49 (0)7191 – 933 727 4
E-Mail: info@bayerle-auchter.de
Internet: http://www.bayerle-auchter.de
Inhaber: Raphael Auchter
USt-IdNr.: DE 320438426
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV: Raphael Auchter (Anschrift siehe oben)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle zwischen den Teilnehmern und Teilnehmerinnen (nachfolgend: Teilnehmer) und der ADTV TANZSCHULE BAYERLE-AUCHTER, Öhringer Straße 7/ Burgplatz 8, 71522 Backnang (nachfolgend: Tanzschule) geschlossenen Verträge, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
- Die Anmeldung und Zahlung der Kursgebühren berechtigen zur Teilnahme an dem jeweiligen Tanzunterricht. Sie ist rechtsverbindlich und verpflichtet zur Anerkennung und Zahlung der Anmeldegebühr sowie der Kursgebühren.
- Minderjährige haben die Anmeldung zum Tanzkurs von dem gesetzlichen Vertreter genehmigen zu lassen.
- Die Tanzschule ist bei der Gestaltung des Unterrichts in tänzerischer und künstlerischer Hinsicht frei. Der Tanzunterricht wird in Kursen mit einer bestimmten Anzahl von Unterrichtseinheiten oder einmal wöchentlich in Tanzkreisen fortlaufend mitgliedschaftlich durchgeführt. Die Unterrichtsstunde eines Tanzkurses und die der Tanzkreise dauern, wenn nicht anders im Anmeldeformular angegeben, 60/90 Minuten inkl. 10 Minuten Pause. An gesetzlichen Feiertagen und an Tagen, die keine Schultage sind, findet kein Tanzunterricht statt.
- Die Tanzschule behält sich vor, einen Wechsel des Ortes, der Zeiten und des Tanzlehrers/der Tanzlehrerin vorzunehmen. Sind bei einem Kurs nur zwei Paare anwesend, so behält sich die Tanzschule ebenfalls vor, die Kurszeit im entsprechenden Maße zu verringern.
- Für den Fall eines durch die Tanzschule zu verantwortenden Ausfalls des Unterrichts wird dieser durch zusätzlich angebotene Termine ausgeglichen. Tanzkreismitglieder können zum Ausgleich am Unterricht eines anderen Tanzkreises teilnehmen.
- Wird die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs nicht erreicht, ist die Tanzschule berechtigt, bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Soweit die Kursgebühr bereits bezahlt ist, wird diese unverzüglich an den Teilnehmer zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
- Die Ansprüche des Teilnehmers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Tanzschule nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus eigener Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Tanzschule, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Bei der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gilt folgendes: Der Teilnehmer ist zur Meidung der Beschädigung des Tanzparketts verpflichtet, während des Tanzunterrichtes geeignete Schuhe zu tragen. Das Rauchen und der Verzehr mitgebrachter Getränke sowie Speisen von Teilnehmern sind in den Räumen der Tanzschule nicht gestattet. Ton-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, im Hause der Tanzschule sind nur mit Zustimmung der Tanzschule gestattet.